Rechtsanwälte
Strafverteidigung
Als erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Erwachsene und Jugendliche im Strafverfahren bei allen Delikten vor allen Instanzen. Als Rechtsanwalt habe ich eine strenge Schweigepflicht und Sie können mir alles anvertrauen. Für das Gespräch mit fremdsprachigen Klienten ziehe ich eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher bei.
Es ist ratsam, sich von allem Anfang an einem versierten Strafverteidiger anzuvertrauen. Meine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Sie oder Ihre Angehörigen in einem fairen Verfahren möglichst gut wegkommen. Falls Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Verteidigungskosten zu bezahlen, ist in vielen Fällen die amtliche Verteidigung möglich. Ich bin auch als amtlicher Verteidiger tätig. Als amtlicher Verteidiger arbeite ich mit der gleichen Sorgfalt und der gleichen Unabhängigkeit wie als privater Verteidiger. Der Unterschied: bei der amtlichen Verteidigung bezahlt vorerst der Staat die Kosten. Erst im Falle der Verurteilung können diese Kosten ganz oder teilweise vom Verurteilten zurück verlangt werden. Bei einer privaten Verteidigung bezahlen Sie einen Anwaltskostenvorschuss.
Im Zweifel sollten Sie für jedes Strafverfahren einen Strafverteidiger aufsuchen und zwar so früh wie möglich. Falls ich zum Schluss komme, dass Sie keinen Verteidiger benötigen, sage ich Ihnen dies, so dass keine unnötigen Kosten entstehen.
Als Anwalt stehe ich Ihnen vom ersten Moment bis zum Schluss eines Strafverfahrens zur Seite. Wenn einer Ihrer Angehörigen verhaftet wird, kann ich diesen unverzüglich bei der Polizei oder im Untersuchungsgefängnis besuchen und er kann entscheiden, ob er sich durch mich verteidigen lassen will. Ich bin bei den polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen dabei und plädiere für Sie vor Zwangsmassnahmengericht, Bezirksgericht, Kriminalgericht, Jugendgericht und Kantonsgericht. Während der Untersuchungshaft ist der Verteidiger meist die einzige Person, mit der der Beschuldigte sprechen darf. Als Verteidiger darf ich meine Mandanten in jedem Gefängnis besuchen und allein mit ihnen sprechen. Als Verteidiger bin ich nicht Sozialarbeiter, aber ich sorge auch dafür, dass meine Mandanten in der Haft korrekt behandelt werden und dass es ihnen gut geht.
Wir legen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie fest. Ich berate Sie zum Beispiel, ob es im konkreten Fall Sinn macht, die Aussage zu verweigern oder ob ein Geständnis angebracht ist. Ich suche mit Ihnen nach entlastenden Beweismitteln und nach Wegen, Sie vor einer zu schweren Strafe zu verschonen.