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Referenzzinssatz steigt auf 1,75 %.

Was bedeutet das für Ihre Miete?

Viele Vermieter werden nun Mietzinserhöhungen mitteilen. Dies ist in vielen Fällen zulässig. In vielen Fällen ist eine Erhöhung anfechtbar. Es gibt verschiedene Einreden, die erfolgreich gegen Mietzinserhöhungen erhoben werden können.

 

Mieter tun gut daran, eine angekündigte Mietzinserhöhung von einem Profi überprüfen zu lassen.

 

Vermieterinnen sollten sorgfältig in jedem Einzelfall abklären lassen, ob eine Mietzinserhöhung zulässig ist oder nicht.

 

Fehler in der Mietzinsgestaltung können sich jahrelang negativ auswirken. Eine erfolgreiche Anfechtung der Mietzinserhöhung bewirkt, dass der Vermieter drei Jahre lang nicht kündigen kann.

 

Fragen Sie uns!

Wir sind Mietrechtsprofis seit über 30 Jahren.

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