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Referenzzinssatz sinkt auf 1.5 %.

Was bedeutet das für Ihre Miete?

In vielen Fällen kann nun eine Mietzinssenkung durchgesetzt werden. Dem Senkungsanspruch kann der Vermieter Erhöhungs-ansprüche entgegenhalten, insbesondere den Teuerungs-ausgleich. Daher ist es von Vorteil, den Senkungsanspruch zu klären, bevor er geltend gemacht wird.

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Wir sind Mietrechtsprofis seit über 30 Jahren.

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